Ein Gesetz mit großem Anspruch – und großer Sprengkraft.
Mit dem im April 2024 verabschiedeten Demokratiefördergesetz (DFöG) will die Bundesregierung ein deutliches Zeichen gegen Extremismus, Hass und Demokratiefeindlichkeit setzen. Doch hinter dem wohlklingenden Namen verbirgt sich ein Gesetz, das auch kritische Fragen aufwirft: Wer schützt hier wen – und vor allem: mit welchen Mitteln und Maßstäben?
🔍 Was regelt das Demokratiefördergesetz?
Das DFöG wurde unter der Ampelkoalition beschlossen und ist eine Reaktion auf zunehmende gesellschaftliche Polarisierung, rechtsextreme Straftaten, antisemitische Vorfälle und Verschwörungsideologien.
Hauptinhalte:
– Rechtsanspruch auf Förderung für zivilgesellschaftliche Projekte, die Demokratie, Vielfalt und Toleranz stärken.
– Langfristige Finanzierung statt projektbezogener Kurzzeitförderung (wie bisher z. B. über „Demokratie leben!“).
– Förderung richtet sich an Vereine, Stiftungen, Bildungseinrichtungen, Initiativen gegen Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
🧠 Kritikpunkte – analytisch und fundiert
1. 🧾 Unklare Definitionen und Deutungshoheit
Begriffe wie „Demokratiefeindlichkeit“, „Extremismus“ oder „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ sind im Gesetz nicht präzise definiert.
➡️ Kritik: Wer entscheidet, was demokratisch oder extremistisch ist? Wird hier möglicherweise ein ideologischer Maßstab verrechtlicht, der kritische Meinungen aus dem demokratischen Diskurs drängen kann?
„Was unter Demokratieförderung fällt, wird de facto von der Regierung festgelegt – das ist mit dem Prinzip pluralistischer Demokratie schwer vereinbar.“ – Prof. Ulrich Vosgerau, Staatsrechtler
2. 💰 Einseitige Förderpraxis – faktische Ideologieförderung
Zahlreiche der bisher unterstützten Projekte stammen aus einem klar erkennbaren politisch-kulturellen Spektrum:
– Linksliberale oder grün-nahe Bildungsinitiativen
– „Gender-“, „Vielfalt“- oder „Klimagerechtigkeits“-Projekte
– Politische Bildungsangebote mit normativer Grundausrichtung
➡️ Kritik: Wer konservative, migrationskritische oder regierungskritische Standpunkte vertritt, erhält faktisch keinen Zugang zur Förderung – oder wird sogar als potenziell extremistisch geframed.
„Es entsteht eine neue Form staatlich finanzierter Meinungslenkung – getarnt als Demokratieschutz.“ – Publizist Alexander Wendt
3. 🏛️ Gefahr der Instrumentalisierung von Staatsmitteln
Das Gesetz erlaubt der jeweiligen Regierung, über Inhalte und Empfänger der Förderung mitzubestimmen – über den Haushalt, über Ministerien, über Förderrichtlinien.
➡️ Kritik: Dadurch können parteipolitisch gewünschte Narrative (z. B. zu Migration, Geschlechterfragen, Klimapolitik) langfristig mit Steuergeld gestützt werden – während andere Sichtweisen ausgeschlossen bleiben.
Beispiel:
– Eine Initiative, die sich kritisch mit den Auswirkungen von Genderpolitik oder offenen Grenzen auseinandersetzt, hätte kaum Aussicht auf Förderung, obwohl sie im Rahmen der Verfassung arbeitet.
4. 🕵️ Mangelnde Kontrolle, schwache demokratische Rückbindung
Es fehlt eine unabhängige Prüfungs- und Evaluierungsstelle zur Mittelvergabe. Die Förderentscheidungen erfolgen durch Ministerien oder ihnen unterstellte Stellen – teils intransparent.
➡️ Kritik: Ohne externe Kontrolle wird „Demokratieförderung“ schnell zur Selbstverstärkung der Machtbasis der Regierenden.
🔎 Politische Bewertung
Partei: Haltung zum Gesetz
SPD/Grüne: Notwendiger Schutz der Demokratie, Reaktion auf Rechtsruck
FDP: Zähneknirschende Zustimmung – aus Koalitionsloyalität
CDU/CSU: Skepsis, fordert klarere Begrenzung & unabhängige Kontrolle
AfD: Scharfe Ablehnung, sieht Zensur- und Fördermonopol
⚠️ Demokratieförderung oder Deutungshoheit?
Der größte Widerspruch des DFöG ist strukturell:
Wie will ein Staat objektiv über Demokratiefeindlichkeit urteilen, wenn er selbst Akteur in politischen Debatten ist?
Wenn „Demokratieförderung“ von einer parteilich zusammengesetzten Regierung organisiert wird, droht sie zur Förderung regierungsnaher Zivilgesellschaft zu werden – nicht zur Verteidigung demokratischer Prinzipien an sich.
✅ Fazit: Gut gemeint ist nicht gut gemacht
Das Demokratiefördergesetz adressiert reale Gefahren: Hass, Radikalisierung, Gewalt gegen Minderheiten. Doch in seiner Umsetzung birgt es erhebliche demokratietheoretische Risiken:
– Es verschiebt die Grenze des Sagbaren, statt sie pluralistisch zu gestalten
– Es stärkt bestehende Machtstrukturen, statt sie zu kontrollieren
– Und es verrechtlicht Meinungskorridore, statt offenen Diskurs zu ermöglichen
Eine wehrhafte Demokratie darf ihre Gegner nicht mit ihren eigenen Mitteln bekämpfen – sondern muss durch Offenheit, Pluralismus und Prinzipientreue überzeugen.