Zusammenfassung des Originalartikels von Jörg Benedict (Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie, Universität Rostock), der am 31.03.2025 im Cicero Magazin veröffentlicht wurde.

https://www.cicero.de/kultur/epistemisches-unrecht-corona-aufarbeitung-juristen

Einleitung: Die Wunde der Corona-Zeit

Die Corona-Pandemie liegt fünf Jahre zurück, doch die gesellschaftlichen, politischen und juristischen Wunden sind nicht verheilt. Nicht die Maßnahmen selbst, sondern das damit verbundene epistemische Unrecht – Unrecht, das sich auf eine verzerrte oder manipulierte Wahrheit stützt – hat sich tief in das kollektive Gedächtnis eingebrannt. Eine echte Aufarbeitung kann nur gelingen, wenn sie auch die Rolle des Rechts kritisch beleuchtet. Dabei zeigt sich: Die Jurisprudenz hat versagt – strukturell, konzeptionell und moralisch.

Was ist epistemisches Unrecht?

Epistemisches Unrecht bezeichnet eine Form der Ungerechtigkeit, bei der Wahrheit systematisch verzerrt, unterdrückt oder durch staatlich sanktionierte Narrative ersetzt wird. Dieses Unrecht äußert sich nicht in einzelnen Fehlurteilen, sondern in einem systemischen Versagen der Wahrheitsfindung. Die Justiz exekutiert Maßnahmen, die auf nicht belegten Annahmen basieren, ohne diese kritisch zu hinterfragen. Was als „Recht“ erscheint, ist in Wirklichkeit eine Konstruktion – legitimiert durch die Macht, nicht durch die Wahrheit.

Historische Parallelen: Nero, Salem, Hexenjagden

Die Geschichte bietet zahlreiche Beispiele:
– Nero lässt seine Mutter ermorden und konstruiert eine Legende, um den Mord als Notwehr zu rechtfertigen.
– In Salem führen haltlose Anschuldigungen zu einer juristischen Massenverfolgung von „Hexen“.
– Arthur Millers „Hexenjagd“ illustriert, wie sich Wahrheit in politischen Schmelztiegeln verflüssigt.
In all diesen Fällen waren Gerichte nicht Orte der Wahrheitssuche, sondern Werkzeuge der Machtausübung. Der Mechanismus ist stets derselbe: Eine Lüge wird zur Wahrheit erklärt, wer sie hinterfragt, wird verfolgt.

Die Episteme der Corona-Zeit

Auch die Corona-Politik war geprägt von solchen Epistemen:
„Flatten the Curve“, „Pandemie der Ungeimpften“, „Follow the Science“.
Diese Slogans wurden zur scheinbar objektiven Wahrheit erhoben – politisch, medial und juristisch. Kritische Stimmen wurden marginalisiert, Experten selektiv ausgewählt, Gegenmeinungen als „Desinformation“ kriminalisiert. Es war eine Zeit, in der nicht wissenschaftlicher Diskurs, sondern wissenschaftliche Autorität regierte.
Die Folge war eine „neue Normalität“, in der Angst, Schuldzuschreibungen und soziale Ausgrenzung dominierten. Kinder wurden als „Wirtstiere“ und „kleine Querdenker“ verunglimpft. Wer sich den staatlich verordneten Epistemen widersetzte, wurde pathologisiert oder strafrechtlich verfolgt.

Das Versagen der Justiz

Die deutsche Justiz hat in dieser Zeit kein Korrektiv dargestellt. Sie hat die staatlich definierten Wahrheiten übernommen und zur Grundlage ihrer Urteile gemacht. Kritische Gutachten, alternative wissenschaftliche Positionen oder Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen wurden ignoriert. Die „reine Rechtslehre“ entband die Gerichte von einer inhaltlichen Überprüfung der Grundlagen.
Die Trennung von Recht und Wahrheit führte dazu, dass die schwerwiegendsten Grundrechtseingriffe seit Bestehen des Grundgesetzes nicht evidenzbasiert überprüft wurden. Prozesse wurden zur bloßen Absegnung staatlicher Maßnahmen. Die Gewaltenteilung – ein zentraler Pfeiler der Demokratie – wurde faktisch aufgehoben.

Der Fall Weimar: Das Beispiel Christian Dettmar

Ein bemerkenswertes Beispiel für epistemisches Unrecht in der Justiz ist der Fall des Familienrichters Christian Dettmar. Mit einem 192-seitigen Beschluss erklärte er Maskenpflicht, Abstandsregeln und verpflichtende Corona-Tests an Schulen für Kindeswohlgefährdung. Seine Entscheidung stützte sich auf fundierte Gutachten – sie war juristisch und wissenschaftlich durchdacht.
Statt inhaltlich zu diskutieren, reagierte das System mit Härte: Hausdurchsuchung, Disziplinarverfahren, Suspendierung und schließlich eine Verurteilung wegen angeblicher Rechtsbeugung. Dass das Bundesgericht betonte, die Richtigkeit der Entscheidung sei irrelevant für die Strafbarkeit, zeigt das erschütternde Ausmaß epistemischer Blindheit im Rechtssystem.

Die Rolle der Juristen: Der kopflose Kopf

Immanuel Kant verglich die Jurisprudenz mit einem hölzernen Kopf: schön geformt, aber ohne Gehirn. Juristen, so Kant, können nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden, wenn sie die Episteme, auf denen ihr Recht basiert, nicht hinterfragen. In der Corona-Zeit bestätigte sich dieses Urteil: Die Justiz akzeptierte unhinterfragt die Narrative von Politik und Medien – und gab sich damit selbst auf.

Aufarbeitung als Pflicht

Während in den USA ein parlamentarischer Corona-Ausschuss offen von „Betrug“ und „drakonischen Maßnahmen“ spricht, bleibt in Deutschland die ehrliche Aufarbeitung aus. Stattdessen werden Kritiker weiterhin verfolgt. Doch es geht nicht um Rechthaberei. Es geht um die Zukunft des Rechtsstaats.
Die Episteme der Corona-Zeit – von „Flatten the Curve“ bis „nebenwirkungsfreie Impfung“ – sind mittlerweile in vielen Punkten als falsch entlarvt. Doch solange daraus keine juristischen und politischen Konsequenzen folgen, bleibt das Unrecht bestehen. Es braucht:
– Eine sachliche und vollständige Aufarbeitung
– Eine öffentliche Entschuldigung bei den Opfern
– Eine Amnestie für verfolgte Kritiker
– Eine Rehabilitation des Rechts im Namen der Wahrheit

Schluss: Von der traurigen Rückschau zur aktiven Erinnerung

Wenn die Geschichte lehrt, dass der Mensch nichts aus ihr lernt, dann liegt das oft daran, dass diejenigen, die aus ihr lernen könnten, epistemisch blind sind. Die Corona-Zeit darf nicht in eine ahistorische „traurige Rückschau“ verbannt werden. Sie muss aufgearbeitet werden – ehrlich, mutig, juristisch fundiert. Nur dann kann der Rechtsstaat wieder Vertrauen gewinnen. Und nur dann kann das Recht wieder seinem eigentlichen Anspruch gerecht werden: Gerechtigkeit auf Grundlage der Wahrheit.